Schadstoffkataster

Vor Arbeiten im Altbestand oder Abriss sind Bauherren verpflichtet, ein Schadstoffkataster anzulegen. Dabei werden Schadstoffquellen systematisch identifiziert und dokumentiert sowie in Hinsicht auf die vorgegebene Fragestellung bewertet. Ziele sind hierbei die Einhaltung von Arbeits- und Umweltschutzauflagen, sowie die rechtssichere Entsorgung.

Zur Erstellung eines Schadstoffkatasters beginnen unsere Sachverständigen zunächst mit einer Anamnese des Gebäudes in Bezug auf Baujahr und Bauweise, mögliche Um- und Anbauten und die Nutzung in jüngerer und älterer Vergangenheit. Aus dieser Erstbewertung ergeben sich bereits Hinweise auf mögliche Schadstoffe in Baumaterialien und Kontaminationen. Baupläne sind bei dieser Bestandsaufnahme sehr hilfreich, jedoch leider nicht in allen Fällen und für alle Bauteile vorhanden.

Anschließend findet eine Objektbegehung statt, dabei wird überprüft, ob der Ist-Zustand des Gebäudes tatsächlich mit den Unterlagen übereinstimmt und es werden visuell Verdachtsmomente erfasst.

Basierend auf den nun vorliegenden Daten erstellen unsere Sachverständigen einen Probenahmeplan mit Arbeits- und Sicherheitsplan sowie eine Liste der notwendigen Analysen. Wir führen die Probenahmen an den ausgewählten Probenahmepunkten zur technischen Erkundung des Objektes durch, wobei verdächtige Materialien in Stichproben untersucht werden. So können im Rahmen der Auswertung Aussagen über die räumliche Verteilung von Schadstoffen getroffen werden. Zur nachvollziehbaren Darstellung werden dabei alle Entnahmestellen eindeutig markiert und beschrieben und fotografisch dokumentiert.

Basierend auf der Fragestellung und den Analyseergebnissen wird das Objekt bewertet, dabei können unterschiedliche Faktoren im Vordergrund stehen, beispielsweise Schutz von Nutzenden, Arbeitsschutz bei Sanierungsarbeiten und Fragen zur Einstufung von Bauabfällen basierend auf der Abfallverzeichnisverordnung.

Alle Ergebnisse werden im Schadstoffkataster systematisch und übersichtlich dargestellt und bewertet. Es werden Handlungsempfehlungen basierend auf der Bewertung gegeben.