Der Vortrag findet am Freitag, den 13.04.2018 von 18:00 bis 20:15 Uhr in der VHS Wildeshausen statt.

Referent: Dipl.-Ing. Gary Zörner, Lafu GmbH
Referent: Dipl.-Ing. Renate Seyfert, Lafu GmbH
Referent: M. Sc. Tinola Zörner, Lafu GmbH

Die Referenten freuen sich auf einen interessanten „belebten“ Abend zu einer unterschätzen Gefahr und möchten zu einer besseren Lebensqualität in Innenräumen beitragen. Über hochinteressante Fallbeispiele bzgl. der Auswirkungen von Schimmelschäden aus zahlreichen auch internationalen Projekten, z.B. England, Holland, Nigeria werden von den Referenten berichtet. Ein besonders interessantes Thema sind neueste umweltmedizinische Erkenntnisse.

Nur scheinbar kann ein Schimmelbefall mit Antischimmelmitteln bekämpft werden.

Es werden dabei nur die erreichbaren Teile der Pilze abgetötet. Es überleben immer Teile des Befalls, welche die Flächen neu besiedeln können.

Schimmelpilze sind auch als „Chemiefabriken“ zu betrachten

Selbst wenn eine vollständige Abtötung des Schimmels erreicht wird, verbleibt noch immer die Biomasse selbst, die noch über Jahre gefährliche Allergene und Toxine freisetzen kann und so zu einer Langzeitgefahr wird, obwohl die eigentliche Ursache des Schimmelpilzbefalles wie Feuchtigkeit gar nicht mehr gegeben ist.

Auch abgetötete Schimmelbefälle können Erkrankungen wie Krebs, Alzheimer und Allergien auslösen. Aus diesem Grund müssen sämtliche mit Schimmel befallene Materialien unter Sicherheitsbedingungen vollständig aus Gebäuden entfernt werden.

Qualität einer professionell durchgeführten Innenraumhygienischen Inspektion

Bei einer Feuchte- und Schimmelproblematik vor Ort ist eine zielorientierte Vorgehensweise notwendig. Dazu bedarf es professioneller Erfahrung und einer wissenschaftlichen Qualifikation auch bzgl. des Probenahmeverfahrens.

Einige Probenahme-Verfahren für Schimmel

  1. Materialproben
  2. Folienkontaktproben
  3. Abstrich- / Abklatschproben
  4. Luftkeimsammlung
  5. Luftpartikelsammlung
  6. MVOC-Messung in der Luft (Flüchtige org. Stoffwechselprodukte v. Schimmel
  7. Staubproben
  8. ATP-Gehalt

Wie kann ich Schimmel vermeiden, erfassen und kompetent sanieren?

Bei der Sanierung von Schimmelschäden ist eine fach- und sachkundige Ausführung nicht nur gefragt sondern auch gesetzlich gefordert. Wer Schimmelpilzbefälle professionell entfernt, bewegt sich im Geltungsbereich der Biostoff- und Gefahrstoffverordnung. Daraus ergeben sich Anforderungen an den Schutz der Ausführenden, aber auch der Nutzer, die häufig bei der Sanierung im Objekt verbleiben.

Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass vor Beginn der Sanierungsarbeiten eine Gefährdungsbeurteilung erfolgen muss (ArbeitSchutzG, GefahrstoffV und BioStoffV). Das ausführende Sanierungsunternehmen hat die Arbeiten so zu gestalten, dass möglichst keine Gefährdungen durch Schimmelpilze entstehen. Insbesondere hat es dafür zu sorgen, dass Arbeitsverfahren sowie Maschinen und Geräte so ausgestattet und beschaffen sind, dass diese Forderung eingehalten wird. Was dabei zu beachten ist und wie man einen fachkundigen Sanierer erkennt, wird erläutert.

Die Nichteinhaltung der gesetzlichen Regelungen ist ein Straftatbestand.

Schimmel und soziale Lage – wie hängt das zusammen?

Das Risiko einem Schimmelbefall im Wohnraum ausgesetzt zu sein ist gesellschaftlich keineswegs gleich verteilt. Der Zusammenhang mit dem sozialen Status zeigt sich daran, dass insbesondere Haushalte mit geringem Einkommen in Mietwohnungen vermehrt von Schimmelschäden und den gesundheitlichen Auswirkungen betroffen sind.

Die Gesamtproblematik des „Gesunden Wohnens“ erfordert für alle Beteiligten ein hohes Verantwortungsbewusstsein sowie eine entsprechende Information und Qualifikation. Hier gibt es Interessenkonflikte die von uns angesprochen und diskutiert werden.

Bei Chemikalien gibt es die Forderung nach einer Beweislastumkehr, d.h. nur wenn nachgewiesen ist, dass eine Chemikalie keine negativen Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit hat, darf sie zugelassen werden.

Eine gesellschaftspolitische Veränderung ist auch bzgl. jeglicher Gebäude notwendig: Diese dürften nur z.B. verkauft, vermietet oder verpachtet werden, wenn bewiesen ist, dass bei sachgemäßerNutzung die Gesundheit und die Umwelt nicht geschädigt werden kann.

Flyer zur Veranstaltung

Anmeldung
VHS Wildeshausen
Wittekindstraße 9, Raum 16

27793 Wildeshausen
Kurs-Nr.: 10009
Tel.: 04431 71622
info@vhs-wildeshausen.de
Kosten: 9,00 Euro (Frühbucher: 8,10 Euro)