Legionellen sind natürlich im Warmwasser vorkommende Bakterien, die für den Menschen gefährlich werden können, wenn sie mit Aerosolen eingeatmet werden. Sie können Potiak-Fieber oder eine potentiell tödliche Legionellose hervorrufen. Infektionsquellen sind Bereiche, in denen Aerosole freigesetzt werden, wie Duschen und Whirlpools.
Untersuchungspflichten für Legionellen
In den vergangenen Jahren sind die gesetzlichen Vorschriften im Bezug auf Legionellen im Rahmen der Gesundheitsvorsorge der Bevölkerung deutlich verschärft worden. So sind Betreiber von sogenannten „Großanlagen zur Trinkwassererwärmung“ also beispielsweise Vermieter von Bürogebäuden oder Mietshäusern ebenso zu Untersuchungen verpflichtet, wie Betreiber von Verdunstungskühlanlagen.
Untersuchungspflichten im Trinkwasser
Betreiber von Wasserversorgungsanlagen sind zur Untersuchung von Legionellen verpflichtet, wenn
- Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen (z.B Vermietung) oder öffentlichen (z.B. Restaurants, Kitas…) Tätigkeit abgegeben wird (Definitionen gewerbliche & öffentliche Tätigkeit)
- Sich in der Wasserversorgungsanlage eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet
- Die Anlage Duschen oder andere Einrichtungen enthält, in denen es zur Vernebelung des Trinkwassers kommt
Wasserversorgungsanlagen werden betrieben als
- Großanlagen zur Trinkwassererwärmung z.B. in Mietshäusern, Krankenhäusern, Hotels oder Gewerbegebäuden mit
- einem Trinkwassererwärmer mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern
- oder einem Inhalt von mehr als 3 Litern in mindestens einer Rohrleitung
- Mobile Versorgungsanlagen, z.B. auf Schiffen oder in Baucontainern
- Anlagen zur ständigen Wasserveteilung, z.B. Zentrale Wasserwerke oder dezentrale kleine Wasserwerke
Häufigkeit der Untersuchungen
Großanlagen zur Trinkwassererwärmung: mindestens alle 3 Jahre bei gewerblicheer Tätigket (Vermietung), wenn im Gebäude Trinkwasser an die Öffentlichkeit abgegeben wird (Arztpraxen, Kitas, Hotels, Restaurants, Fitnessstudios) jährlich. Neu in Betrieb genommene Anlagen müssen innerhalb von drei bis zwölf Monaten erstmalig untersucht werden.
Mobile Versorgungsanlagen: vom Gesundheitsamt individuelle festgesetzte Häufigkeit
Anlagen zur ständigen Wasserverteilung: bei gewerblicher, nicht öffentlicher Tätigkeit: alle 3 Jahre, sonst jährlich
Untersuchungspflichten im Kühlwasser
Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern müssen mindestens alle drei Monate Laboruntersuchungen des Nutzwassers auf Legionellen durchführen lassen. Wird bei diesen Untersuchungen in Verdunstungskühlanalagen und Nassabcheidern der Prüfwert 1 (100 KBE/100 ml) in zwei aufeinanderfolgenden Jahren nicht überschritten, so kann das Untersuchungsintervall auf sechs Monate ausgeweitet werden.
Weiterhin muss der Betreiber die hygienische Beschaffenheit des Nutzwassers durch regelmäßige, zweiwöchentliche betriebsinterne Untersuchungen sicherstellen.
Bestätigt sich eine bei einer Laboruntersuchung festgestellte Überschreitung des Prüfwertes 1, so müssen in der Folge die betriebsinternen Untersuchungen wöchentlich und die Laboruntersuchungen monatlich durchgeführt werden, bis drei aufeinanderfolgene Laboruntersuchungen die EInhaltung des Prüfwertes 1 bestätigen.
Nach der Inbetriebnahme oder Wiederinbetriebnahme einer Verdunstungskühlanlage oder Nassabscheiders hat unverzüglich eine Erstuntersuchung stattzufinden. Weiterhin muss im Verlauf der ersten sechs Laboruntersuchungen der Referenzwert für die allgemeine Koloniezahl der Anlage ermittelt werden.
Info-Flyer Wasser & Abwasser
- Akkreditierte Probenahmen für Legionellenuntersuchungen im Trinkwasser
- Beratung und Begleitung von Sanierungsmaßnahmen bei Legionellenbefall
- Organisation und Durchführung von betriebsinternen Untersuchungen im Kühlwasser durch hygienisch fachkundige Personen
- Organisation und Vermittlung von Laboruntersuchungen auf Legionellen im Kühlwasser
- Beratung und Begutachtung von Kühlanlagen bei Legionellenproblematiken
- individuelle Problemlösungen bei Legionellenbefall
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