Die Lafu GmbH warnte bereits 2009 vor der massenhaften Umstellung auf die unter dem Namen Energiesparlampen vermarkteten Kompaktleuchtstofflampen aufgrund des Verbots herkömmlicher Glühbirnen in der EU 2012. Geschäftsführer Gary Zörner erklärte damals die schwerwiegenden Probleme rund um das in der „Umweltverschmutzerlampe“ verwendete Quecksilber, welches schon damals in anderen Elektronikgeräten verboten war:
Geht eine Energiesparlampe kaputt, treten hochgiftige Quecksilberdämpfe aus, die womöglich eingeatmet werden.
Dabei betrachtete die Lafu GmbH in ihren Analysen und in Vorträgen den gesamten Produktzyklus der Lampen, beginnend mit dem Quecksilberabbau in Entwicklungs- und Schwellenländern. Dabei werden notwendige Maßnahmen zum Arbeits- und Umweltschutz wissentlich übergangen, so Zörner:
Das macht ein paar Produzenten reich, während Arbeiter in den Quecksilberminen in China und anderso voll verseucht werden.
Doch auch in den Konsumländern kann das Quecksilber aus Kompaktleuchtstofflampen zu einem Problem werden, geraten diese in den Hausmüll, emittiert das enthaltene Quecksilber aus den Deponien. Auch kaputte Lampen in Sammelbehältern in Supermärkten und Recyclingstationen können so zu Quecksilberquellen werden. Quecksilber ist ein Neurotoxin, das Gehirn, Nieren, Lunge und Immunsystem schädigt. Gerät es in die Umwelt reichert es sich entlang der Nahrungskette, insbesondere in Fischen an.
Quecksilber ist eine der schädlichsten Chemikalien überhaupt. Zuletzt wurden jährlich 5000 Millionen dieser Lampen in der EU verkauft. Politik und Wirtschaft feierten dies als einen Erfolg für den Klimaschutz. Dabei war das Glühbirnen-Verbot unter intensiver Lobbyarbeit der Produzenten und hinter verschlossenen Türen ohne demokratischen Mehrheitsbeschluss in Kraft getreten.
Um auf die Problematik rund um Quecksilber in Kompaktleuchtstoffröhren aufmerksam zu machen, beteiligte sich die Lafu GmbH unter anderen 2011 an dem Kinofilm „Giftiges Licht – Bulb Fiction„, der die Verstrickung von Politik und Industrie rund um das Verbot der Glühbirne thematisiert. Auch ARD und ZDF besuchten die Lafu für Beiträge im zum Thema Quecksilber in Energiesparlampen.
Bereits seit 2011 ist die Ausfuhr von Quecksilber aus der EU sowie die Verwendung von Quecksilber in nahezu allen elektronischen Geräten in der EU verboten, die Richtlinie sah jedoch unter dem Veine Vielzahl an Ausnahmen für Lampen vor. Doch erst 10 Jahre später, im Dezember 2021 hatte die EU Komission Vorschriften angenommen, nach denen Quecksilber in Lampen nur noch in genehmigungspflichtigen Ausnahmefällen verwendet werden darf. Nach der Zustimmung des europäischen Parlaments und des Rats dürfen Kompaktleuchtstofflampen ab Februar 2023 nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Ausnahmen sind Lampen für spezielle Anwendungen im industriellen und medizinischen Bereich.
Damit werden voraussichtlich 3 Tonnen Quecksilber jährlich eingespart. Dennoch werden auch in der EU weiterhin große Mengen Quecksilber insbesondere bei
der Verbrennung von Kohle freigesetzt. Die Leiterin des Fachbereichs Wasser bei der Lafu, Ann-Kathrin Seiz meint dazu:
Die Kohleverbrennung bietet ein immenses Einsparpotential an Quecksilber-Emissionen. Der Austieg aus der Kohle wäre ein wirklicher Beitrag zum Klima- und Umweltschutz und nicht nur verfehlte Symbolpolitik, wie seinerzeit das Verbot der Glühbirne.
Braunkohle setzt bei der Verstromung besonders viel Quecksilber frei. Deutschland ist weltweit der größte Produzent von Braunkohle. Alleine für das Kohlekraftwerk Jänschwalde werden 470 frühzeitige Todesfälle jährlich angenommen.
Das nun beschlossene Verbot von Kompaktleuchtstoffröhren ist eine der Maßnahmen im Rahmen der Nullschadstoff-Ambition des European Green Deal. Die Lafu GmbH begrüßt diese Entwicklungen grundsätzlich sehr, auch da endlich die Probleme rund um die fehlgeleitete Grenzwertpolitik im Zusammenhang mit Kombinationswirkungen innerhalb der EU angeangen werden sollen, begleitet aber die Umsetzungen weiterhin kritisch.